Wie jedes herkömmliche Geschäft erfordert ein Tausch-Geschäft die Einigung der Tauschpartner über Preis, Leistung, Konditionen, Qualität, Liefertermine.
Die Abwicklung erfolgt folgendermassen:
Nachdem Sie sich auf Grund der Leistungsbeschreibung für das Produkt bzw. die Dienstleistung entschieden und die Anzahl der Gutscheine ausgewählt haben, klicken Sie auf den Button "Tausch durchführen". Danach öffnet sich eine Seite in der Sie zum Transfer von Sellti aufgefordert werden.
Hier bestätigen Sie den Wert der Sellti mit Ihrem Username und Ihrem Sellti Passwort. Damit sind Sie Eigentümer der Ware oder Dienstleistung. Per eMail erhalten Sie die Daten des Verkäufers mit diesem können Sie nun das eigentliche Tauschgeschäft durchführen. Sie erhalten von Ihm eine Rechnung, die mit dem Erwerb des Gutschein schon ausgeglichen wurde.
Klären den Transport der Ware. Zahlen eventuelle Transportkosten die schon in der Beschreibung festgelegt wurden. Nach dem Erhalt der Ware oder Dienstleistung haben Sie die Möglichkeit den Tauschpartner zu bewerten.
Was ist, wenn die Ware oder Dienstleistung mangelhaft ist ?
Sollten Sie als Käufer wegen Mängel der Ware Ansprüche gegen den Verkäufer haben, so wenden Sie sich direkt an den Lieferanten. Da die Europe Newsmarketing AG-AHKMedia nur als Vermittler auftritt sind solche Dinge direkt zwischen den Vertragsparteien zu klären. Natürlich können die beteiligten Partner vereinbaren, dass auch diese Ansprüche innerhalb des Portals in Sellti geklärt und auf ihren Konten gebucht werden.
Was muss ich berücksichtigen, wenn über Tauschgeschäfte Verkäufe oder Einkäufe erfolgen ?
Verkäufe können Sie einfach durchführen.
Einkäufe dürfen Sie nur tätigen, wenn Ihr Konto ein Guthaben aufweist, erlangt durch Tausch-, Dienstleistungen-Verkäufe oder wenn Sie über einen Guthaben durch ein Gutschein- geschäft verfügen.
Rechnungslegung und Rechtslage
Rechtsbeziehungen aus Lieferung oder Leistung entstehen nur zwischen Verkäufer und Einkäufer. Die Europe Newsmarketing AG-AHKMedia tritt nur als Vermittler bzw. Verrechnungsstelle auf.
Bei Tauschgeschäft wird, wie bei jedem anderen Geschäft, für die Lieferung oder Leistung vom Verkäufer eine Rechnung an den Käufer mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer erstellt.
Bei Auslandsgeschäften kann ebenso, unter Angabe der Umsatzsteueridentnummer, die Rechnung netto erstellt werden.
Der Verkäufer führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, der Käufer verrechnet die in der Rechnung seines Lieferanten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt.
Tauschgeschäfte-Übersicht!
Im Mitgliederbereich von Newsunion.de finden Sie im Menüpunkt "Kontostand" alle getätigten Tausch- und Gutscheingeschäfte.
Das sollten Sie beachten!
Tauschgeschäfte erfordern von Ihnen eine vorherige Planung. Sie müssen als Teilnehmer versuchen, Ihre Einnahmen und Ausgaben in Verrechnungsguthaben aufeinander abzustimmen. Sie müssen sich als Teilnehmer überlegen, wieviel Tauschguthaben Sie voraussichtlich bei Ihren Ausgaben verwenden können.
Unsere Tauschgemeinschaft versteht sich als Markt- und Leistungsgemeinschaft, die umso besser funktioniert, je mehr Unternehmen am Tauschportal Sellti.de teilnehmen. Denken Sie auch daran und überzeugen Sie Geschäftspartner, die bisher noch nicht Tauschpartner sind, von den Vorzügen einer kostenlosen Mitgliedschaft.
Tauschanteile-Sellti
Auf Sellti.de beträgt der Tauschanteil/Sellti immer 100 %. Je mehr Tauschanteile Sie anbieten, umso einfacher lässt sich das jeweilige Verkaufsgeschäft für Sie realisieren. Denken Sie immer daran, daß Tauschgeschäfte immer zusätzliche Geschäfte sind!
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